ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Sozialstation Waldgebiet

Besonders stolz sind wir dabei auf die Tatsache, dass die meisten unserer Mitarbeiterinnen bereits seit vielen Jahren unser Team verstärken und somit Land und Leute, also nicht nur die Region, sondern auch die Patienten und deren Familien bestens kennen. Dieses über Jahre aufgebaute Vertrauensverhältnis hilft vor allem unseren Patienten, die sich der Obhut unserer Sozialstation gerne anvertrauen.

Nadine Hartmann

Pflegedienstleiterin

Tel: 037 465 / 22 47

Mobil: 0173 / 74 92 921

sozialstation@drk-klingenthal.de

Hammerbrücker Str. 7k

08262 Muldenhammer 

Unsere Leistungen

  • grundpflegerische Maßnahmen
    • z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Vorbeugemaßnahmen
  • Ausführung ärztlicher Verordnungen
    • z.B. Injektionen, Verbände, Wundversorgung
  • Vermittlung von Hilfsmitteln zur häuslichen Pflege
    • z.B. Krankenbett, Rollstuhl
  • Beratung und Anleitung zur Pflege
  • Durchführung von Pflichtpflegeeinsätzen nach § 37/3 SGB XI bei Pflegegeldbeziehern
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
    • z.B. Zubereitung von Mahlzeiten, Spülen, Einkäufe, Hilfen im Haushalt (Hausordnung), Putz- und Reinigungstätigkeiten...
  • Haus- und Familienpflege
  • Hilfe bei der Stellung von Anträgen
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Betreuungs- und Entlastungsleistung

Unsere Seniorenbegegnungsstätte

Regelmäßig treffen sich Senioren zum gemeinsamen geselligen Beisammensein im Rahmen unsere Begegnungsstätte. Dabei wird stets ein abwechslungsreiches Programm geboten. Kommen Sie vorbei und seien Sie unsere Gäste!

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Die Leistungen der Pflegekasse

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung mtl. 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Pflegeberatung ü ü ü ü ü
Beratung zu Hause ü halbj. halbj. viertelj. viertelj.
Pflegekurse ü ü ü ü ü
Tages- und Nachtpflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Verhinderungspflege jähr. / inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege 1.612 € /2.418 € 1.612 € /2.418 € 1.612 € /2.418 € 1.612 € /2.418 €
Kurzzeitpflege jähr. / inkl. Aufstockung Verhinderungspflege 1.774 €
/3.386 €
1.774 € /3.386 € 1.774 € /3.386 € 1.774 € /3.386 €
Kombinationsleistung möglich möglich möglich möglich
Umwandlung 40 % ambulanter Sachleistungsbetrag 290 € 545 € 677 € 838 €
Zusätzl. Lstg. in ambulant betreuten Wohngruppen 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pflegehilfsmittel 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Digitale Pflegeanwendungen DiPA 50 € 50 € 50 € 50 € 50 €
Technische Pflegehilfsmittel ü ü ü ü ü
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßn. 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen ü ü ü ü
Zusätzliche Lstg. bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung ü ü ü ü
Vollstationäre Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Pflege in vollst. Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen 266 € 266 € 266 € 266 €
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen ü ü ü ü  

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.